Auszug - Widmung der Erschließungsanlage "Herrlinghausen 77-91"  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2216/2011 Widmung der Erschließungsanlage "Herrlinghausen 77-91"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Heinz, Karina
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der Straße „Herrlinghausen 77-91 zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen,

 

Flur 27, Flurstück 53, 71, 74, 75

Flur 28, Flurstück 537, 588, 591, 593, 595, 597 (Teilstück), 599, 601, 603, 604, 606, 607, 609

 

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.