1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2010 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.057.254,26 ab. 2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Jahresfehlbetrag von 501.031,30 € in Höhe von 470.867,87€ aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag in Höhe von € 30.163,43 wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von € 31.751,63 durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen. (Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik hat gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom 24. Oktober 2011 vorbehaltlose Entlastung erteilt.) 4. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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