Auszug - a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2226/2011 a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):

 

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):


 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              r Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €