Auszug - Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2232/2011 Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              12,35 €              (bisher 13,61 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              54,64 €              (bisher 45,96 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 13. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.