Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt einstimmig
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW je Transport) 154,00 € (bisher 126,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 316,00 € (bisher 248,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 223,00 € (bisher 182,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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