Auszug - Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2249/2011 Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Beschluss


Das Mitglied des Rates Herr Volker Schmitz beantragte getrennte Abstimmung.

Die Hebesatzsatzung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2012“ in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes wurde in getrennter Abstimmung, wie folgt beschlossen:

Der Rat der Stadt beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer mehrheitlich mit 1 Nein-Stimme (CDU).

Der Rat der Stadt beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer B mehrheitlich bei 3 Enthaltungen (1 SPD, 1 WNKUWG, Herr Rainer Schneider) und 22 Nein-Stimmen (17 CDU, 4 SPD, 1 WNKUWG)

Eine Ausfertigung dieser Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates beizufügen.