Auszug - Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West" 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Beschluss der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West" C) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West" D) Beschluss des städtebaulichen Vertrages zur Solarsiedlung gemäß § 11 BauGB  

 
 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Rat/0058/2003/2 Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West"
5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West"
A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
B) Beschluss der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West"
C) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West"
D) Beschluss des städtebaulichen Vertrages zur Solarsiedlung gemäß § 11 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, MarliesAktenzeichen:61
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Wilke (CDU) regt an, zu prüfen, ob im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle weiter öffentliche Stellplätze angeordnet werden können

Tagesordnungspunkt Nr. 9 (alt)

 

Stadtverordneter Wilke (CDU) regt an, zu prüfen, ob im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle weiter öffentliche Stellplätze angeordnet werden können.

Herr Graef sagt zu, die vorgebrachte Anregung zu prüfen.

Auf Nachfrage von Stadtverordnete Wilke (CDU) teilt die Verwaltung mit, dass in der Solarsiedlung ein Treffpunkt für Kleinkinder realisiert werde. Eine Ausstattung für große Kinder ist wegen der Flächengröße nicht möglich. Im Rahmen der Infrastruckturkosten, die ein Vorhabenträger zu tragen hat, wenn er die Ausstattung eine Spielplatzes nicht in seinem Plangebiet  für die größeren Kinder schaffen kann, ist hier der zusätzliche Betrag von 2.000 € mit dem Investor vereinbart worden, um dies dem bestehenden Spielplatz in der Paulusstaße zwecks Austattungsergänzung zukommen zulassen. Das ganze Paket diene zur Realisierung von Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen.

 

 

Zu A)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge, zu beschließen.

 

Zu B)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes “Pohlhausen West” als Wohnbaufläche gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung zu beschließen. Dem Erläuterungsbericht in der Fassung vom 22.09.03 wird zugestimmt.

 

Zu C)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt Rat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 57 “Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung, zu beschließen. Der Begründung in der Fassung vom 08.12.03 wird zugestimmt.

 

Zu D)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, daß zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Vorhabenträger Willi Sporrenberg, Oberbüschhofen 89, 42799 Leichlingen, der vorliegende städtebauliche Vertrag zur Realisierung der “Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.