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Tagesordnungspunkt
Nr. 10 (alt) Stadtverordneter Schmitz (CDU) erklärt für seine Fraktion, dass diese der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde, da die Planung nicht in das Ortsbild passe. Stadtverordneter
Schulte (SPD) teilt für seine Fraktion mit, dass sie der Verwaltungsvorlage
nicht zustimmen werde. Stadtverordneter
Bosbach (CDU) erklärt, dass er der Verwaltungsvorlage folgen werde. Zu A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt mit 9 Ja-Stimmen (3 CDU, 1 FDP, 2 UWG, 2 WNK, 1 parteilos) bei 6
Gegenstimmen (2 CDU, 4 SPD), die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 2 (1) BauGB zu
beschließen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Eipringhausen, am nordöstlichen
Siedlungsrand, westlich der L409. Die genaue Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt mit 9 Ja-Stimmen (3 CDU, 1 FDP, 2 UWG, 2 WNK, 1 parteilos) bei 6
Gegenstimmen (2 CDU, 4 SPD), die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für
den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72
“Eipringhausen” mit Begründung in der Fassung vom 08.12.03 zu
beschließen. |
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