Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen" A) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB  

 
 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0060/2003/1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen"
A) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schinleder, MarliesAktenzeichen:61
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Schmitz (CDU) erklärt für seine Fraktion, dass diese der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde, da die Planung nicht in das Ortsbild passe

Tagesordnungspunkt Nr. 10 (alt)

 

Stadtverordneter Schmitz (CDU) erklärt für seine Fraktion, dass diese der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde, da die Planung nicht in das Ortsbild passe.

Stadtverordneter Schulte (SPD) teilt für seine Fraktion mit, dass sie der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde.

Stadtverordneter Bosbach (CDU) erklärt, dass er der Verwaltungsvorlage folgen werde.

 

Zu A)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 9 Ja-Stimmen (3 CDU, 1 FDP, 2 UWG, 2 WNK, 1 parteilos) bei 6 Gegenstimmen (2 CDU, 4 SPD), die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Eipringhausen, am nordöstlichen Siedlungsrand, westlich der L409. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Zu B)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 9 Ja-Stimmen (3 CDU, 1 FDP, 2 UWG, 2 WNK, 1 parteilos) bei 6 Gegenstimmen (2 CDU, 4 SPD), die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 “Eipringhausen” mit Begründung in der Fassung vom 08.12.03 zu beschließen.