Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage Grunewald (Stichstraße) hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 17
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0238/2003 Herstellung der Erschließungsanlage Grunewald (Stichstraße)
hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans DieterAktenzeichen:60
Federführend:Bauverwaltungsamt Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Hücker, Marion   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald als

Tagesordnungspunkt Nr. 16 (alt)

 

Der Ausschuß für STadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem  Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.