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Tagesordnungspunkt Nr. 16 (alt) Der Ausschuß für STadtentwicklung und Verkehr empfiehlt
dem Rat der Stadt einstimmig, zu
beschließen gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der
nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße
Grunewald als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250 Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr.
2 StrWG NW als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung
der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen
Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen. |
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