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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt
beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der
nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße
Grunewald als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung
Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250 Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraßen
eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart
beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen. Sachverhalt: Die Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald, ehemalige Privatstraße der Kath. Pfarrgemeinde St. Appollinaris, wurde in den Jahren 1997/98 auf ihrer gesamten Länge erstmalig und endgültig nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt. Die Fortschreibung im Kataster über die Straßenschlußvermessung sowie im Grundbuch ist erfolgt, so daß nun die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Widmung der Erschließungsanlage vorliegen. Hinsichtlich der beitragsauslösenden Herstellung greifen die Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der z.Zt. geltenden Fassung ein. Voraussetzung für die endgültige Beitragserhebung ist unter anderem, daß es sich um eine öffentliche Straße handelt. Mit der Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung erhalten Verkehrsanlagen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Hierfür liegen die Voraussetzungen insgesamt vor. Die Stadt ist als Träger der Straßenbaulast Eigentümerin der Straßenfläche. Die nachstehend zu widmenden Flurstücke der Erschließungsanlage sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet: Gemarkung Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250 Nach dem StrWG NW handelt es sich bei der Erschließungsanlage Stichstraße Grunewald um eine Straße, bei der die Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken der Verkehrsanlage wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Anlage: Lageplan
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