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Tagesordnungspunkt
Nr. 14.1 (alt) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die
Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage “In der
Kuhle 1 - 6” wie folgt zu beschließen: Gemäß § 5 Abs.
2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt
Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung wird für die
Erschließungsanlage “In der Kuhle 1 - 6”, und zwar vom
Einmündungsbereich der Weller Straße bis zum Ausbauende
“Einmündungsbereich anderweitiger Straßenzug von, In der Kuhle 50 -
62” ein Abrechnungsabschnitt gebildet. |
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