Vorlage - RAT/0250/2003  

 
 
Betreff: Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "In der Kuhle 1 - 6"
hier: Festlegung des Abrechnungsabschnittes
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans-DieterAktenzeichen:60
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.12.2003 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage “In der Kuhle 1 - 6” wie folgt:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung wird für die Erschließungsanlage “In der Kuhle 1 - 6”, und zwar vom Einmündungsbereich der Weller Straße bis zum Ausbauende “Einmündungsbereich anderweitiger Straßenzug von In der Kuhle 50 - 62” ein Abrechnungsabschnitt gebildet.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Erschließungsanlage “In der Kuhle 1 - 6” soll nach der vorgezogenen Kanalbaumaßnahme erstmalig und endgültig im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt werden. Jedoch wird nicht der gesamte Verlauf der Erschließungsanlage hergestellt, sondern nur der Teilbereich von Einmündung Weller Straße bis zum Einmündungsbereich der anderweitigen Straße “In der Kuhle 50 - 62”.

 

Da die Straße nicht in ihrem gesamten Verlauf hergestellt wird, ist die Festlegung eines Abrechnungsabschnittes gemäß § 5 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Das Teilstück im weiteren Verlauf der Straße “In der Kuhle ”, welches derzeit nicht hergestellt werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut.

 

Der zu erfolgende Straßenausbau für das maßgebliche Straßenteilstück “In der Kuhle 1 - 6” ergibt sich aus dem Straßenausbauprogramm, welches die rechtliche Grundlage für die Herstellung der Erschließungsanlage bildet. Auf die Sitzungsvorlage Dr.-Nr. RAT/0311/2003 “Straßenausbau In der Kuhle 1 – 6” zum Ausbaubeschluss wird verwiesen.    

 

Der Lageplan über den Verlauf der herzustellenden Erschließungsanlage ist als Anlage beigefügt.

 

Anlage

Anlage:

Lageplan

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift