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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die
Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage “In der
Kuhle 1 - 6” wie folgt: Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in
der derzeit gültigen Fassung wird für die Erschließungsanlage “In der
Kuhle 1 - 6”, und zwar vom Einmündungsbereich der Weller Straße bis zum
Ausbauende “Einmündungsbereich anderweitiger Straßenzug von In der Kuhle
50 - 62” ein Abrechnungsabschnitt gebildet. Sachverhalt: Die Erschließungsanlage “In der Kuhle 1 - 6” soll nach der vorgezogenen Kanalbaumaßnahme erstmalig und endgültig im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt werden. Jedoch wird nicht der gesamte Verlauf der Erschließungsanlage hergestellt, sondern nur der Teilbereich von Einmündung Weller Straße bis zum Einmündungsbereich der anderweitigen Straße “In der Kuhle 50 - 62”. Da die Straße nicht in ihrem gesamten Verlauf hergestellt wird, ist die Festlegung eines Abrechnungsabschnittes gemäß § 5 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung erforderlich. Das Teilstück im weiteren Verlauf der Straße “In der Kuhle ”, welches derzeit nicht hergestellt werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut. Der zu erfolgende Straßenausbau für das maßgebliche Straßenteilstück “In der Kuhle 1 - 6” ergibt sich aus dem Straßenausbauprogramm, welches die rechtliche Grundlage für die Herstellung der Erschließungsanlage bildet. Auf die Sitzungsvorlage Dr.-Nr. RAT/0311/2003 “Straßenausbau In der Kuhle 1 – 6” zum Ausbaubeschluss wird verwiesen. Der Lageplan über den Verlauf der herzustellenden Erschließungsanlage ist als Anlage beigefügt. Anlage: Lageplan
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