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Tagesordnungspunkt
Nr. 8 (alt) Stadtverordneter
Burghoff (parteilos) erklärt sich aus Gründen des § 31 GO NRW für befangen und
nimmt an Beratung und Beschlußfassung nicht teil. Stadtverordneter
Schulte (SPD) übernimmt für dieses Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Stadtverordneter
Opitz (UWG) fragt an, ob es sich bei den 32 Übernachtungsmöglichkeiten um einen
Hotelbetrieb handelt. Herr Graef
teilt dazu mit, dass es sich nicht um einen Hotelbetrieb handelt, sondern nach
Abstimmung mit den Fachbehörden um einen dienenden Nebenbetrieb zur
Wellnessanlage. 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Zustimmungen (4 CDU, 3 SPD, WNK, UWG, FDP) und 2 Gegenstimmen (1 CDU, 1 SPD), die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen zu beschließen. Die Fläche soll gem. Plananlage zu dieser Sitzungsvorlage künftig als Freizeitfläche mit der Zweckbestimmung “Wellness- und Saunapark” dargestellt werden. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Zustimmungen (4 CDU, 3 SPD, WNK,
UWG, FDP) und 2 Gegenstimmen (1 CDU, 1 SPD), die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes DH Nr. 6 nach § 2 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung und
Entwicklung eines Wellness- und Saunaparks unter Einbeziehung des bestehenden
Freibades gem. der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Plan
dargestellten Planbereichsabgrenzung zu beschließen. |
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