Auszug - Einleitung der 23. Änd. des FNP in Dhünn "Wellnesspark / Freibad Dhünn" und Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 "Wellnesspark / Freibad Dhünn" nach § 2 BauGB  

 
 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0302/2003 Einleitung der 23. Änd. des FNP in Dhünn "Wellnesspark / Freibad Dhünn" und
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 "Wellnesspark / Freibad Dhünn" nach § 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Tagesordnungspunkt Nr

Tagesordnungspunkt Nr. 8 (alt)

 

Stadtverordneter Burghoff (parteilos) erklärt sich aus Gründen des § 31 GO NRW für befangen und nimmt an Beratung und Beschlußfassung nicht teil.

Stadtverordneter Schulte (SPD) übernimmt für dieses Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

 

Stadtverordneter Opitz (UWG) fragt an, ob es sich bei den 32 Übernachtungsmöglichkeiten um einen Hotelbetrieb handelt.

Herr Graef teilt dazu mit, dass es sich nicht um einen Hotelbetrieb handelt, sondern nach Abstimmung mit den Fachbehörden um einen dienenden Nebenbetrieb zur Wellnessanlage.

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Zustimmungen (4 CDU, 3 SPD, WNK, UWG, FDP) und 2 Gegenstimmen (1 CDU, 1 SPD), die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen zu beschließen. Die Fläche soll gem. Plananlage zu dieser Sitzungsvorlage künftig als Freizeitfläche mit der Zweckbestimmung “Wellness- und Saunapark” dargestellt werden.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Zustimmungen (4 CDU, 3 SPD, WNK, UWG, FDP) und 2 Gegenstimmen (1 CDU, 1 SPD), die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes DH Nr. 6 nach § 2 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung eines Wellness- und Saunaparks unter Einbeziehung des bestehenden Freibades gem. der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Plan dargestellten Planbereichsabgrenzung zu beschließen.