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Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen. Die Fläche soll gem. Plananlage in dieser Sitzungsvorlage künftig als Freizeitfläche mit der Zweckbestimmung “Wellness- und Saunapark” dargestellt werden. 2. Der Rat
beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
DH Nr. 6 nach § 2 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung eines
Wellness- und Saunaparks unter Einbeziehung des bestehenden Freibades gem. der
in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Plan dargestellten
Planbereichsabgrenzung. Sachverhalt: Nachdem das
städtische Freibad Dhünn aus wirtschaftlichen Gründen von der Stadt
Wermelskirchen seit dem Sommer 2003 nicht weiter betrieben werden kann, hat
sich mit der Projektentwicklungsgesellschaft Freibad Dhünn mbH, Kreckersweg
16d, 42929 Wermelskirchen, eine Gesellschaft gefunden, die sich neben der
Errichtung einer gewerblichen Sauna- und Wellnessanlage westlich des
Freibadareals, den Erhalt und das Fortbestehen des Schwimmbades für die
Öffentlichkeit als hervorragendes Ziel gesetzt hat. In der 17. Sitzung des Rates der Stadt, am 18.03.2002 wurden die Ziele und Vorstellungen sowie die Umsetzung der Beratungen des Arbeitskreises “Bäder” zum Erhalt des Freibades Dhünn beraten und beschlossen. In Bezug auf die planungsrechtliche Absicherung eines entsprechenden Vorhabens wurde zwischenzeitlich geprüft, inwieweit das Projekt mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt. Nach umfangreichen Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde wurde mit Schreiben vom 24.06.03 ein Befreiungsbescheid (sh. Anlage 2) zu den Verbotsvorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung für die Große Dhünntalsperre mit verschiedenen Nebenbestimmungen zu dem geplanten Projekt erteilt. Dieser Befreiungsbescheid war die Voraussetzung, dass die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 11.08.2003 die Anpassung an die Ziele der Raumordnung erteilen konnte. (sh. Anlage 1) Diese Anpassungsbestätigung ist wiederum die Voraussetzung um nunmehr den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und parallel dazu einen Bebauungsplan für das Vorhaben zu erstellen. Diese Beschlüsse zur Einleitung der Verfahren sollen hiermit gefaßt werden. Ziel der Bauleitplanung ist, neben der Darstellung im Flächennutzungsplan, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sauna- und Wellnessanlage sowie die Sicherung des Standortes der Freibadanlage durch einen entsprechenden Bebauungsplan zu schaffen. Darüber hinaus sind zwischenzeitlich auch bereits die entsprechenden Verträge (Pachtvertrag/städtebaulicher Vertrag) abgestimmt worden und liegen dem StuV sowie dem Rat der Stadt unter der Drucksachen Nr. Rat/0300/2003 zur Beratung vor. Die Abgrenzung der Planbereiche sowie der Inhalt der Planung ist den anliegenden Übersichtsplänen und der Projektbeschreibung zu entnehmen. (sh. Anlage 3 bis 5) Anlage/n: 1.
Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung der
Bez. Reg. Köln 2.
Befreiungsbescheid zu den Verbotsvorschriften der
Schutzgebietsverordnung “Große Dhünn” 3.
Übersichtsplan/Planbereich 23. FNP Änderung 4.
Übersichtsplan/Planbereich B-Plan DH Nr. 6 5.
Projektbeschreibung der Projektentwicklungsgesellschaft
zum Sauna- und Wellnesspark |
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