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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Markstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 zu beschließen. Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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