Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Form einstimmig zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls noch redaktionelle Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, die dessen Gehalt nicht beeinträchtigen. |
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