Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Markstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008. Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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