![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Verwaltung sagt zu, die Angabe von Straßen und Hausnummern in dem Entwurf der Allgemeinverfügung bis zur Sitzung des Rates der Stadt zu überprüfen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einmütig bei einer Enthaltung (CDU) die beigefügte Allgemeinverfügung über ein Verbot des Mitführens und der Benutzung von Glasflaschen und Glasbehältnissen jeglicher Größe und Gläsern, die größer sind als 0,2 Liter Fassungsvermögen außerhalb von geschlossenen Räumen in dem festgelegten Bereich jeweils für Kirmesmontag der Herbstkirmes (Matinee) jedes Jahr in der Zeit von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu beschließen. Dieses Jahr gilt dieses Verbot erstmals am 27.08.2012. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |