Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beauftragt einstimmig die Verwaltung, alle Außenbereichsortslagen im Gemeindegebiet, für die bisher noch keine Außenbereichssatzung erlassen wurde, zu erfassen und sie auf ihre Eignung hin zu bewerten, ob eine Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB hier jeweils begründet werden kann.
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