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Beigeordneter Graef teilt zu Beginn des Tagesordnungspunktes mit, dass die Wohnberatung zukünftig im Rahmen des Leitbildes RBK 2020 durch die Kreisverwaltung übernommen wird. Eine ergänzende Tätigkeit durch die derzeitige Wohnberaterin ist aus finanziellen Belangen nicht vorgesehen, die Übernahme der Tätigkeiten erfolgt spätestens zum Jahreswechsel 2013.
Weiterhin wird auf Rückfragen mitgeteilt, dass es zukünftig 1,45 Stellen für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis geben wird, von denen 0,45 Stelle auf Koordinierungsaufgaben entfällt und 1 Stelle für Wohnberatung vorgesehen ist. Für Wermelskirchen bedeutet dies ca. 3-4 Stunden wöchentlich Beratung vor Ort, da insgesamt 9 Kommunen abgedeckt werden müssen.
Eine Begleitung und Beratung von Betroffenen wird es im jetzigen Umfang nicht mehr geben, ebenso wird keine konzeptionelle Arbeit mehr stattfinden, wie z. B. die derzeitige Quartiersplanung.
Im Anschluss daran nehmen die Ausschussmitglieder den Bericht der Wohnberaterin zum Thema demografische Entwicklung und mögliche Zukunftsmodelle zur Kenntnis. Die Berichte sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Nach weiterer Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig die Verwaltung möge prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, eine mit der jetzigen Arbeit der Wohnberaterin vergleichbare Stelle aufrechtzuerhalten, insbesondere unter Berücksichtigung und Weiterverfolgung der Punkte der demografischen Entwicklung und Inklusion. Weiterhin bittet der Ausschuss die Verwaltung, bis zum Abschluss des Prüfauftrages die Wohnberaterin vorerst nicht umzusetzen.
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