![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (5 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU) die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |