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Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) die Änderungen im § 1 und im § 11 und die Änderungen im § 12 mit 10 Enthaltungen (SPD) in der 15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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