Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012 nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW;
hier: Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012, mit welcher die „Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012“ um eine Hausnummer ergänzt wurde.