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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig zu beschließen, gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit gültigen Fassung die Balkantrasse; Rad- Gehweg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
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