Auszug - Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2434/2012 Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2013 zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich mit 7 Stimmen (2Fo, 2 Grüne, 1 FDP, 1 SPD, 1 WNK UWG Freie Wähler) gegen 3 Stimmen (CDU) und einer Enthaltung der WNK UWG Freie Wähler dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

 

              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühr              3,25 €              (bisher 3,08 €)

Durchleitungsgebühr              2,06 €              (bisher 1,89 €)

Regenwassergebühr              1,40 €              (bisher 1,39 €)

 

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 7 Stimmen (2 BüFo, 2 Grüne, 1 FDP, 1 SPD, 1 WNK UWG Freie Wähler) gegen 3 Stimmen (CDU) und einer Enthaltung der WNK UWG Freie Wähler dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 160.522 zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.