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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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