Auszug - Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2458/2012 Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst" für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW je Transport)

158,00 €

(bisher 154,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)

361,00 €

(bisher 316,00 €)

Notarztwagen (NEF je Einsatz)

231,00 €

(bisher 223,00 €)

Notarzt (je Einsatz)

106,54 €

(unverändert)

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)

1,50 €

(unverändert)

 

b)              die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.