Auszug - Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" einschließlich der 3. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2459/2012 Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" einschließlich der 3. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung" für das Jahr 2013 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:

 

???????????????Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgebühr

???????????????Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.