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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.
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