![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 46 Stimmen gegen 12 Stimmen (CDU)
die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:
Schmutzwassergebühr 3,25 € (bisher 3,08 €) Durchleitungsgebühr 2,06 € (bisher 1,89 €) Regenwassergebühr 1,40 € (bisher 1,39 €)
Der Rat beschließt mehrheitlich mit 46 Stimmen gegen 12 Stimmen (CDU) im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 160.522 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |