Auszug - Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2435/2012 Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen (CDU)

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              12,35 €              (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              62,99 €              (bisher 54,64 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.