![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen (CDU)
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 12,35 € (unverändert) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 62,99 € (bisher 54,64 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |