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zu b)
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. |
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