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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt einstimmig
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2013 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW je Transport) 158,00 € (bisher 154,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 361,00 € (bisher 316,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 231,00 € (bisher 223,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.
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