Auszug - Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" einschließlich der 3. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2459/2012 Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" einschließlich der 3. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:

 

?         Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgehr

?         Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr 

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.