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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:
? Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgebühr ? Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beigefügt. |
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