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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis und beschließt einstimmig
a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2013 zu ändern sowie b) die 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.
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