Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen (3 CDU, 2 Büfo, 2 WNK UWG Freie Wähler, 1 FDP) gegen 6 Nein-Stimmen (1 CDU, 3 SPD, 2 Grüne) und 1 Enthaltung (FDP), gemäß dem Beschlussvorschlag zu a) und b) zu beschließen.
zu a)
2.1.1 Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verbesserung des ökologischen Stadtmikroklimas beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
2.1.2 Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anbringung von Fledermausnistkästen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
2.2 Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung durch einen entsprechenden Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.
3.1 Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung des/der Einwender/in 1 später schriftlich zurückgenommen wurde. Eine Prüfung / Abwägung dieser Anregung ist somit nicht notwendig.
3.2.1 Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 2 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.2.2 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses einer Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.
3.2.3 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses von Erhaltungssatzungen für besonders schützenswerte Straßenzüge beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.
3.3.1 Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.
3.3.2 Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Aussetzung des Bebauungsplanverfahrens beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.3.3 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 3 hinsichtlich einer näheren Überprüfung der Beeinträchtigungen der in der Umgebung befindlichen Baudenkmäler durch Festsetzungen des Bebauungsplans beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.1 Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur fehlenden Festsetzung der Dachform beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.2 Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur Festsetzung, dass Garagengeschosse in Teilgebiet 3 nicht bei der Berechnung der Anzahl der Vollgeschosse anzurechnen sind, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.3 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Anfertigung eines Massenmodells und einer erneuten öffentlichen Auslegung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.4 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Eintragung des Denkmalschutzumgebungsbereichs beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.5 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Prüfung möglicher Auswirkungen auf vorhandene Baudenkmäler durch geplante bzw. durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen.
3.4.6 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zur Verwendung von ortsüblichen Materialien in den Fassadenbereichen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.7 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zu kleinteiliger Gebäudebreiten beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.8 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender zur Fensteraufteilung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.9 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, das Bebauungsplanverfahren ruhen zu lassen, bis Erkenntnisse vorliegen, ob für Teile der Innenstadt Denkmalbereiche oder Erhaltungssatzungen erlassen werden können, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.10 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, vor Weiterführung des Bebauungsplanes ein Leitbild für die Wermelskirchener Innenstadt zu entwickeln, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.
3.4.11 Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Kontaktaufnahmemit der AG Historischer Stadt- und Ortskern NRW u. a. beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.
zu b)
Der Rat der Stadt beschließt, die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung wird zugestimmt. |
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