Auszug - Bebauungsplan Nr. 84 "Innenstadtdreieck" a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2524/2013 Bebauungsplan Nr. 84 "Innenstadtdreieck"
a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen (3 CDU, 2 Büfo, 2 WNK UWG Freie Wähler, 1 FDP) gegen 6 Nein-Stimmen (1 CDU, 3 SPD, 2 Grüne) und 1 Enthaltung (FDP), gemäß dem Beschlussvorschlag zu a) und b) zu beschließen. 

 

zu a)

 

2.1.1        Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verbesserung des ökologischen Stadtmikroklimas beschließt der Rat der Stadt, diese  entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.1.2              Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anbringung von Fledermausnistkästen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.2              Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises zu               artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung durch einen entsprechenden               Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

3.1              Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung des/der Einwender/in 1 später schriftlich zurückgenommen wurde. Eine Prüfung / Abwägung dieser Anregung ist somit nicht notwendig.

 

3.2.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 2 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.2              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses einer               Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren

      nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses von               Erhaltungssatzungen für besonders schützenswerte Straßenzüge  beschließt der

      Rat der              Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im               Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Ermöglichung einer               durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren

       nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Aussetzung des               Bebauungsplanverfahrens beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem               Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 3 hinsichtlich einer näheren

Überprüfung               der Beeinträchtigungen der in der Umgebung befindlichen Baudenkmäler durch               Festsetzungen des Bebauungsplans beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend               dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur fehlenden Festsetzung der               Dachform beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der

       Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur Festsetzung, dass               Garagengeschosse in Teilgebiet 3 nicht  bei der Berechnung der Anzahl der               Vollgeschosse anzurechnen sind, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend

     dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Anfertigung eines Massenmodells und einer erneuten öffentlichen Auslegung  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.4              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Eintragung des               Denkmalschutzumgebungsbereichs  beschließt der Rat der Stadt, diese

       entsprechend               dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.5              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Prüfung möglicher Auswirkungen auf vorhandene Baudenkmäler durch geplante bzw. durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.6              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zur Verwendung von ortsüblichen Materialien in den Fassadenbereichen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu becksichtigen.

 

3.4.7              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zu kleinteiliger Gebäudebreiten beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.8              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender zur Fensteraufteilung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.9              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, das Bebauungsplanverfahren ruhen zu lassen, bis Erkenntnisse vorliegen, ob für Teile der Innenstadt Denkmalbereiche oder Erhaltungssatzungen erlassen werden können, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.10              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, vor Weiterführung des Bebauungsplanes ein Leitbild für die Wermelskirchener Innenstadt zu entwickeln, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.11              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Kontaktaufnahmemit der AG Historischer Stadt- und Ortskern NRW u. a. beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt, die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung wird zugestimmt.