Auszug - Widmung der Erschließungsanlage "Heisterstraße" für den öffentlichen Verkehr Hier: Ergänzung der Widmung zur Vorlage RAT/0535/2005  

 
 
25. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2514/2013 Widmung der Erschließungsanlage "Heisterstraße" für den öffentlichen Verkehr
Hier: Ergänzung der Widmung zur Vorlage RAT/0535/2005
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes Heisterstraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstück 319

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.