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Herr von Foller stellt die möglichen Varianten kurz vor und erklärt, dass die Variante 3.3) Kosten i.H.v. ca. 1,5 bis 1,7 Mio Euro verursachen würde. Die Kostenangabe in der Sitzungsvorlage i.H.v. 1,3 Mio Euro basierte auf falschen Angeboten.
Der Architekt des Gebäudes verzichtet auf das Urheberrecht bei der Sanierung der Fassade des Rathauses. Eine Kopie des Schreibens ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Ausschussmitglieder diskutieren die verschiedenen Varianten. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine ganzheitliche Lösung angestrebt werden soll, diese jedoch abhängig ist von der Finanzierbarkeit.
Nach § 9 (3) EnEV sind bei baulichen Änderungen Bauteile komplett zu sanieren, wenn deren Fläche mehr als 10 % der Gesamtfläche beträgt. Eine rechtliche Notwendigkeit zur Sanierung weiterer Bauteile (z.B. der Fenster) besteht nicht, wenn die Fassade als Einzelmaßnahme saniert wird. Dies kann jedoch aus wirtschaftlichen oder konstruktiven Gründen dennoch angeraten sein.
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen Stufenplan bezüglich der Kosten und der Durchführbarkeit zu erstellen. Diese technischen und inhaltlichen Ausführungen sollen in den Fraktionen beraten und in einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau vor der Ratssitzung im Juli beraten werden.
Der Ausschuss für Umwelt und Bau beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen und verweist einstimmig die weitere Beratung und Beschlussfassung über die finanziellen Mittel in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
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