Auszug - Parkraumbewirtschaftung hier: Grundsatzbeschluss  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 2.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0010/2004/1 Parkraumbewirtschaftung
hier: Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt der Parkraumbewirtschaftung gemäß des in der Sitzung vorgestellten Konzeptes grundsätzlich zu

Zu dieser Thematik wird von Stadtverordnetem Bilstein ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen vorgetragen, welcher nachstehend aufgeführt und der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

In diesem Antrag muss die Bezeichnung ‚Parkraumkonzept‘ durch ‚Parkraumbewirtschaftungskonzept‘ ersetzt werden.

 

Die Ratsfraktionen von CDU, SPD und Grünen begründen ihren Antrag. Die Erklärung ist der Niederschrift ebenfalls als Anlage beigelegt.

 

Die Stadtverordneten führen eine rege Diskussion zu diesem Thema vor einem großen Publikum von Bürgern und Schülern des Gymnasiums Wermelskirchen.

 

Der gemeinsame Antrag wird durch Bürgermeister Heckmann zur Abstimmung gestellt.

Bei 11 Enthaltungen (4 UWG, 4 WNK, 1 FDP, 2 Bürgerforum) und 1 Gegenstimme (FDP) beschließt der Rat der Stadt folgendes:

 

1.      In den bereits begonnenen Meinungsbildungsprozess von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft fließt die Diskussion über die Inhalte eines Parkraumkonzeptes für die Wermelskirchener Innenstadt ein.

2.      Die Verwaltung wird die Voraussetzungen für eine Bürgerbeteiligung auf breiter Grundlage schaffen und hat für eine geeignete Moderation des Prozesses zu sorgen.

3.      Das Konzept einer entsprechenden Bürgerbeteiligung wird dem Rat noch in dieser Ratsperiode zur Beschlussfassung vorgelegt.

4.      Erst nach Abschluss und unter Berücksichtigung des Meinungsbildungsprozesses wird die Verwaltung ein Parkraumkonzept den nach der Gemeindeordnung in letzter Konsequenz zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.