Der Wahlausschuss beschließt einstimmig gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes auch für die Kommunalwahl 2014 die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entsprechend der Darstellung im Sachverhalt der vorgelegten Beschlussvorlage unverändert zu belassen. Eine Ausfertigung der aktuellen Wahlbezirkseinteilung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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