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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
zur Kenntnis: 1. die
Information zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2003 (Zeitraum 01.10. bis
31.12.2003 unter Berücksichtigung der Jahresabschlussbuchungen) sowie das
vorläufige Abschlussergebnis 2003 2.
die
Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für
die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des IV. Quartals 2003 3. den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2004. |
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