Herr Mitglied des Rates Norbert Galonska erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er beschließt einstimmig die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“. Ein Exemplar dieser Ordnung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen. |
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