Auszug - Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen  

 
 
27. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2612/2013 Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss


Herr Mitglied des Rates Norbert Galonska erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt r befangen gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er beschließt einstimmig die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“. Ein Exemplar dieser Ordnung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.