Auszug - Haushaltsplanung 2013: Beratung des Haushaltsplans 2013 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022  

 
 
27. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2617/2013 Haushaltsplanung 2013:
Beratung des Haushaltsplans 2013 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Beschluss


Zunächst wird die Kompensation zur Finanzierung der Sekundarschule beraten. Herr Mitglied des Rates Jochen Bilstein stellt den Antrag, die Kompensation ca. im Verhältnis 3:1 auf die Erhöhung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B aufzuteilen (somit Erhöhung der Gewerbesteuer im Aufkommen um ca. 750.000  und der Grundsteuer B um ca. 250.000 ).

 

Diesem Antrag wird mit 41 Stimmen (12 CDU, 10 SPD, 4 Bündnis 90/ Die Grünen, 5 FDP, 10 WNK UWG FREIE WÄHLER) gegen 10 Stimmen (1 CDU, 9rgerforum) bei 5 Enthaltungen (2 CDU, 2 Bündnis 90/ Die Grünen, Herr Rainer Schneider) zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt beschließt mit 55 Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 9 Bürgerforum, 10 WNK UWG FREIE WÄHLER, 5 Bündnis 90/ Die Grünen, 5 FDP) gegen 1 Stimme (Herr Rainer Schneider) bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/ Die Grünen):

 

  1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2013 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung),
     
  2. die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2013 2022 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung).

 

Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 455 - 460 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.

 

Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.