Der Ausschuss stellt die Beratungen über die Veranschlagung und den Einsatz finanzieller Mittel für den Bereich der Beschäftigungsförderung zurück. Zum einen wären sie ohnehin Gegenstand der Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 und zum anderen sind sie zwangsläufig einbezogen in den großen Gesamtkomplex der zu treffenden Entscheidungen im Bereich der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (SGB II - Hartz IV - und SGB XII - BSHG neu -), der die Gremien noch beschäftigen wird. |
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