Auszug - Sonderrücklage "Zweckentfremdung von Wohnraum"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mo, 15.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0043/2004 Sonderrücklage "Zweckentfremdung von Wohnraum"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Rat der Stadt zu beschließen, das Aufkommen der Sonderrücklage „Zweckentfremdung von Wohnraum“ dem Stiftungsvermögen „Stiftung Wohnungshilfswerk“ zuzuführen und hierzu 103

Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und Bündnis 90/Grüne sprechen sich gegen den Beschlussvorschlag aus, da das Kapital der Sonderrücklage bei der “Stiftung Wohnungshilfswerk” gebunden ist und für andere Zwecke der Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Stadtverordneter Burghoff fragt an, ob die Stadt Wermelskirchen für die Zweckentfremdung des Wohnraumes in der Telegrafenstraße 30 eine Abgabe gezahlt hat. Beigeordneter Löffler teilt mit, dass dies der Fall ist.

 

Stadtverordneter Schulte bittet um eine Überarbeitung der Vorlage und um die Aushändigung des Runderlasses vom 27.09.2001. Beigeordneter Graef wird den Text zur Verfügung stellen. 

 

Stadtverordneter Seeger beantragt für die CDU-Fraktion, dass die weitere Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 29.03.2004 vertagt wird. Dem Antrag wird zugestimmt.