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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einmütig bei 5 Enthaltungen (3 SPD, 2 Grüne), die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB, in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens zu beschließen. Das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erfasst den Teilbereich, der als Wohnbaugebiet südwestlich der B 51 in „Unterstraße“ durch einen weiteren Bauträger realisiert wird. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einmütig bei 5 Enthaltungen (3 SPD, 2 Grüne), den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und den gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB, in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 1-3 BauGB verkürzt öffentlich auszulegen, zu beschließen.
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