Auszug - 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße" - Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2694/2013 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße"
- Aufstellungsbeschluss
- Offenlagebeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einmütig bei 5 Enthaltungen (3 SPD, 2 Grüne), die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB, in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens zu beschließen.

Das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erfasst den Teilbereich, der als Wohnbaugebiet südwestlich der B 51 in „Unterstraße“ durch einen weiteren Bauträger realisiert wird. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einmütig bei 5 Enthaltungen (3 SPD, 2 Grüne), den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und den gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB, in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 1-3 BauGB verkürzt öffentlich auszulegen, zu beschließen.