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Kaufmännischer Betriebsleiter Bernd Hibst weist darauf hin, dass in § 3 Abs. 3 der 6. Änderungssatzung die Worte „[…] Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken […]“ durch „[…] Grundstücksflächen […]“ ersetzt werden.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die 6. Nachtragssatzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS) in der vorgelegten Form einschließlich der in der Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb erläuterten Änderung.
Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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