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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die 6. Nachtragssatzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS). Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Änderungen der §§ 12, 33, 34, 35 der Abwasserbeseitigungssatzung vor. Der § 12 erhält lediglich redaktionelle Änderungen durch den Wegfall des § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW).
Eine vollumfängliche Anpassung der Abwasserbeseitigungssatzung in Zusammenarbeit mit der KommunalAgentur (ehemals KuA) ist im Jahr 2014 vorgesehen.
Der Landtag NRW hat am 17.10.2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW 2013) verabschiedet. Die neue SüwVO Abw NRW 2013 ergänzt das geänderte Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), welches bereits zum 16.03.2013 in Kraft getreten ist (GV NRW 2013, S. 135 ff.). Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a.F (Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen) gestrichen.
Redaktionelle Änderungen, die sich aus der neuen Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw ergeben, werden im Folgenden kurz erläutert:
Die ursprüngliche Bezeichnung „Dichtheitsprüfung“ wird ersetzt durch „Zustands- und Funktionsprüfung“. Der § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) entfällt. Der Überwachungsumfang der Zustands- und Funktionsprüfung wird im § 8 der neuen Verordnung geregelt.
Um für den Gebührenpflichtigen die Voraussetzungen seines Erstattungsanspruchs der Abwassergebühren eindeutig darzulegen, werden oben genannte §§ textlich entsprechend der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes neu formuliert. Insbesondere die Qualität des Anlage/n: Synopse der §§ 12, 33, 34, 35 Abwasserbeseitigung der Stadt Wermelskirchen 6. Nachtragssatzung der Stadt Wermelskirchen zur Abwasserbeseitigungssatzung
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