Stadtverordneter Schmitz-Mohr (Bürgerforum) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Abstimmung nicht teil. Das Büro MWM stellt dem Ausschuss die Planung vor. Auf Nachfrage von Stadtverordneten Wilke (CDU) erläutert Herr Mesenholl die verschiedenen Varianten. Stadtverordneter Schulte (SPD) spricht sich gegen die Variante 2 aus. Seines Erachtens sollte sich der Ausschuss für die Variante 1 als Grundlage für eine Planung entscheiden, vor allem im Hinblick darauf, dass es sich hier um das Pilotprojekt der Innenstadtgestaltung handelt. Stadtverordneter Wilke (CDU) beantragt für seine Fraktion getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten. Dem Antrag stimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig zu. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der
Straßen “Untere Eich, Schwanen, Burger Str. und Kurze Str.” auf der
Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne gemäß
folgender Auflistung: a) Die Verkehrsführung im Bereich Untere Eich, Schwanen, Burger und Kurze Straße wird einstimmig wie folgt beschlossen: - Einbahnring gegen Uhrzeigersinn in Burger Straße, Kurze Straße und Schwanen - Zweirichtungsverkehr in der Unteren Eich - Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten o.g. Bereich. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig: - Die Oberflächenmaterialien in Gehweg und Parkplätzen sowie die Beleuchtung und Ausstattung werden im Bereich Untere Eich und Schwanen entsprechend den Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003 ausgeführt. - Die Oberflächenmaterialien in Gehweg und Parkplätzen im Bereich Kurze und Burger Straße werden in einem einfacheren Standard ausgeführt. Beleuchtung und Ausstattung entsprechen den Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003. - Alle Fahrbahnen im Umgestaltungsbereich werden bituminös hergestellt. c) Die Verwaltung wird mit 9 Zustimmungen (SPD, WNK, UWG, 1 CDU) bei 4 Gegenstimmen (2 CDU, 1 FDP und 1 Bürgerforum) und 1 Enthaltung (CDU) beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst gemäß Variante 1 durchzuführen. |
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