Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2012  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a
RAT/2756/2014 Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2012
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kattwinkelsche Fabrik Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa   
 
Beschluss


Frau Ponsar aktualisiert die Zahlen in der Vorlage zu Punkt 2 (s. Beschluss).

Herr Dipl.-Kfm. Gero Hübenthal erläutert den Jahresabschluss.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse.

 

1.              Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 3.073.203,34 ab.

 

2.              Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 378.908,36 in Höhe von  354.824,06 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag in Höhe von 24.084,30 wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.              Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2011 in Höhe von 28.500,95 durch Entnahme aus der allgemeinen cklage auszugleichen.

 

4.              Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik  erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. benthal & Partner GmbH, Remscheid, vom 27. Januar 2014 vorbehaltlose Entlastung.

 

5.              Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.   

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.